Verselb­ständigungswohnen


  • Verselbständigungswohnen nach §§ 34/41 SGB VIII

    Die stationären, individualpädagogischen Hilfen (§§ 27 ff. KJHG) sind eine Wohnform im Kleinstsetting: 1er-Appartement und 2-3er WG. Der Schwerpunkt der Hilfen liegt in der Lebenswelt der Betreuten.

    Die Hilfeberechtigten arbeiten aktiv an der Hilfegestaltung mit und sind somit Subjekte des Geschehens. Wir betreuen Jugendliche und junge Volljährige die unsere Hilfe wünschen. Grundlage unserer Betreuung ist die Hilfeplanung nach
    § 36 KJHG, in der sich alle Beteiligten verständigen.

    Rechtsgrundlage ist SGB VIII / Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 2 Abs. 2
    Ziff. 4 / 5 / 6 und §§ 27 ff. (Hilfen zur Erziehung), insbesondere

    § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
    § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

    Zielgruppe der individualpädagogischen Verselbständigung sind weibliche und männliche Jugendliche i.d.R. ab 16 Jahren.

    Die Ressourcen des Jugendlichen und jungen Erwachsenen und seines soziales Umfeldes finden Berücksichtigung, sowie Kontakte zu Freunden, Verwandten, Ämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten, Sportvereinen, u.v.m. werden so weit wie möglich mit in die pädagogische Arbeit einbezogen.


    Rahmenbedingungen / Ziel des Settings

    Das Betreuungsangebot bietet für einen Jugendlichen - neben eigenverantwortlichen Handlungsspielräumen, kreativen und beziehungsorientierten Angeboten - auch enge Begleitung und Kontrolle an. Der junge Mensch wohnt in einem von der outback stiftung angemietetem Wohnraum. Der junge Mensch haushaltet mit einem festen, monatlichen Budget und übt ein, sich selbst zu versorgen. Bei allen Fragen der Alltagsbewältigung wird beraten. Mögliche Veränderungsbedarfe im Organisatorischen wie im Sozialen werden reflektiert und bei Bedarf angepasst.

    Wichtiger Bestandteil der Arbeit sind regelmäßige Kontakte zu allen relevanten Institutionen, zu Lehrern, Ausbildungs- bzw. Arbeitgebern, Freunden, Bezugspersonen etc.

    Hauptziel ist die Verselbständigung der Jugendlichen in die eigene Wohnung und die Sicherung des Ausbildungsweges. Der junge Mensch soll bei Hilfeende in der Lage sein, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen zu können.

Datenschutzhinweis
Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Weitere Infos zu unseren Datenschutzinformationen sowie Cookies und deren Deaktivierung finden Sie hier.