Bei Familienproblemen in der ersten Reihe sitzen? Darauf können viele Jugendliche verzichten. Auch wenn sie die Krise selbst ins Rollen gebracht haben. Gute Ratschläge sind dann allerdings nicht gefragt. Die outback stiftung weiß das genau. Unsere Betreuer*innen hören lieber zu und kümmern sich um die Sorgen und Nöte der Jugendlichen.

outback stiftung - Flexible Hilfen
outback stiftung - Flexible Hilfen
© giulietta73 / photocase.de

Behutsame Annäherung

Jugendliche wissen meistens genau, was falsch läuft in der Familie. Manchmal bestimmen soziale Isolation, Erfahrung mit Drogen und Gewalt die Umstände. Manchmal sind sie Opfer, manchmal Täter. Manchmal haben sie keine feste Unterkunft, keine Schule, keine Arbeit. Hilfe könnten sie dann gut brauchen. Dafür gibt's jedoch keine Patentrezepte. Die Betreuer*innen müssen daher erst die Neugierde, später das Vertrauen der jungen Menschen gewinnen. 

Das Angebot der outback stiftung für flexible Hilfen umfasst ein breites Spektrum. Eine professionelle Beziehungsarbeit bildet in allen Fällen die Grundlage der Betreuung. Wir stellen die individuelle Situation der Jugendlichen und jungen Volljährigen in den Mittelpunkt. Darüber hinaus passen wir unsere Hilfen der Entwicklungen der Betreuten an. 

Die outback stiftung betreut mit ihren ambulanten Hilfen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die jungen Menschen haben ihren Lebensmittelpunkt sowohl in ihrer Familie wie an selbst gesuchten Wohnorten. In der Regel handelt es sich daher um aufsuchende Betreuungen. Die Chance für die Jugendlichen liegt im Aufbau eines integrierten Angebots, in dem wir Betreuungsformen verschiedener Intensität und Ausrichtung miteinander verbinden und nach Bedarf einsetzen.

Angebot der outback stiftung für flexible Hilfen
Die flexiblen Hilfen der outback stiftung nehmen stets den ganzen Menschen in den Blick. Deshalb stehen wir den Betreuten auch bei der Entwicklung von individuellen Lebensentwürfen zur Seite. Ein wichtiges Ziel besteht darin, die Eltern bei der Wahrnehmung und Stärkung ihrer Erziehungskompetenz zu beraten und zu begleiten. Auf der persönlichen Ebene der Jugendlichen geht es um die Stärkung ihres Selbsthilfepotentials und ihrer sozial-emotionalen Kompetenzen. 

Die Hilfeplanung ist die Basis für die ambulante Hilfe
Die ambulanten Hilfen der outback stiftung setzen eine Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII voraus. Das Betreuungskonzept entsteht auf der Basis einer mit den am Prozess Beteiligten erstellten Problemanalyse. Es berücksichtigt die Ziele der einzelnen Familienmitglieder sowie die Ressourcen und Netzwerke der Betreuten. Zeichnet sich die Möglichkeit einer Betreuung ab, findet in der Regel ein Erstgespräch statt, an dem das Jugendamt, der freie Träger, der potenzielle Auftragnehmer*innen und die Familie teilnehmen. 

Die Betreuung stellt hohe Ansprüche an die Betreuer*innen
Im Anschluss an das Erstgespräch stellt der freiberufliche Auftragnehmer*innen sein individuelles Betreuungskonzept vor. Ihm obliegt die Verantwortung für die Durchführung der Hilfen zur Erziehung im Kontext des Hilfeplans. Die flexiblen Hilfen erfordern mitunter eine Ansprechbarkeit der betreuenden Personen rund um die Uhr. Die Betreuer*innen sind daher besonders gefordert. Gefragt sind Motivation, Empathie, Reflexionsbereitschaft und Belastbarkeit, um die Jugendlichen auch in schwierigen und belastenden Situationen und Entwicklungsphasen auf einer persönlichen Ebene abzuholen. 

Leistungsmerkmale dieser Hilfen sind (Auswahl):

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen der Familie,
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern,
  • Förderung der Kinder im Elternhaus und im sozialen Netz,
  • Hilfe bei der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen,
  • Hilfe bei der Integration der Familie in das soziale Umfeld,
  • Stärkung des Selbsthilfepotentials der Familie,
  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebensmodell
  • Sicherung von Verbleib in der oder Reintegration der Kinder und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie,
  • Begleitung im alltäglichen lebenspraktischen Bereich,
  • Krisenmanagement,
  • Hilfe im Umgang mit Banken und Behörden,
  • Unterstützung bei der Suche und Gestaltung von Wohnraum, 
  • Unterstützung beim Aufbau von Tagesstrukturen,
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung,
  • Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche,
  • Entwicklung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive,
  • Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses,
  • Anbindung des Betreuten an stützende soziale Netzwerke vor Ort,
  • Suche von Therapeuten, Begleitung therapeutischer Prozesse,
  • Anbahnung von Hilfe und Beratung außerhalb der Jugendhilfe.

Ambulante Hilfen sind jederzeit verfügbar
Die outback stiftung bietet ihre ambulanten Hilfen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches an. Die Leistungen folgen insbesondere den §§ 20, 27-35 und 41 SGB VIII. In diesem Rahmen stellt die outback stiftung dem Auftrag gebenden Jugendamt ihre ambulanten Hilfen auch kurzfristig zur Verfügung. Diese Anfragen dienen in der Regel der Abwendung einer Kindeswohlgefährdung, was den sofortigen Einsatz einer Hilfe erforderlich macht. 

Generell können Hilfen nach § 35 SGB VIII dazu dienen, eine Heimunterbringung zu vermeiden. Häufig haben sie auch eine ergänzende und ablösende Funktion als Anschlusshilfe. Diese ambulanten intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuungen bieten wir hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen an. Schwerpunkte bilden die Regionen: Köln, Rhein-Sieg-Kreis, Düsseldorf, Kreis Mettmann, Meerbusch, Bergisches Land, Neuss.

Die outback stiftung bietet den zur Sicherung der Lebensgrundlage unter Umständen notwendigen nahtlosen Übergang zur stationären Betreuung nach § 35 SGB VIII an. Auch der Übergang zu Hilfeangeboten wie der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft nach § 34 SGB VIII lässt sich bei Bedarf gestalten.

outback stiftung - Sozialpädagogische Familienhilfe
outback stiftung - Sozialpädagogische Familienhilfe

Ideen und Impulse zur Selbsthilfe der Familie

Wenn Krankheit, Trennung, finanzielle Not und Arbeitslosigkeit die Umstände bestimmen, kann einer Familie die Kontrolle über ihr Leben aus der Hand gleiten. Die Eltern sind dann überfordert und bringen nicht die Kraft auf, ihre Kinder zu beaufsichtigen, zu fördern und ihnen Grenzen zu setzen. Die Spirale lässt sich oft nur schwer stoppen. Die outback stiftung unterstützt Familien in schwierigen Lebenslagen mit handfesten Hilfen und gibt Impulse zur Selbsthilfe .

Die sozialpädagogische Familienhilfe der outback stiftung richtet sich an die ganze Familie. Sie verbindet gezielt die pädagogische Betreuung und alltagspraktische Hilfen. Im Mittelpunkt steht die Aufgabe, das Selbsthilfepotenzial der Familie in ihrem Lebensumfeld zu aktivieren und ihre Handlungskompetenz zu stärken. Die Familienhilfe kann auch dazu dienen, im Fall einer Gefährdung durch Eltern und Umfeld das Kindeswohl sicher zu stellen. 

Die Hilfe kann nur mit Kooperation gelingen
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf den Zeitraum eines Jahres angelegt. Diese Hilfe kann nur funktionieren, wenn auch die Familie selbst mit am Strang zieht. Das setzt vor allem die Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit mit dem Träger der Jugendhilfe voraus. Dazu gehört auch, dass sie sich auf die Betreuer*innen einlassen und die Probleme mit ihnen lösungsorientiert angehen. 

Veränderungen zum Guten machen Arbeit
Unterm Strich bedeutet die sozialpädagogische Familienhilfe für die Betroffenen jede Menge Arbeit, um die aus der Krise herausführenden Veränderungen zu erreichen. Wichtig ist vor allem ein emotionales Fundament in der Eltern-Kind-Beziehung und die Bereitschaft mindestens eines Elternteiles, die Elternfunktion zu übernehmen.

Leistungsmerkmale dieser Hilfen sind (Auswahl):

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen der Familie,
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern,
  • Förderung der Kinder im Elternhaus und im sozialen Netz,
  • Hilfe bei der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen,
  • Vermittlung von alternativen Problemlösungsstrategien,
  • Hilfe bei der Integration der Familie in das soziale Umfeld,
  • Unterstützung der Eltern bei der Kooperation mit Schule und Kindergarten,
  • Hilfe im Umgang mit Banken und Behörden,
  • Unterstützung bei der Suche und Gestaltung von geeignetem Wohnraum, 
  • Unterstützung beim Aufbau von Tagesstrukturen und Haushaltsführung,
  • Kochtraining und Entwicklung von Essensritualen
  • Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche,
  • Unterstützung bei der Lösung von Abhängigkeiten (Drogenmissbrauch),
  • therapeutische und beraterische Interventionen für Familien und Familienmitglieder.

Familien haben Anspruch auf Hilfen
Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) hat ihre Rechtsgrundlage im § 31 SGB VIII. Sie steht demnach für eine intensive Betreuung und Begleitung von Familien, die sich in einer akuten oder strukturellen Krise befinden. Die SPFH soll die Familie bei der Erziehung, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen unterstützen. Auch im Kontakt mit Ämtern und Institutionen ist Unterstützung angesagt. Die sozialpädagogische Familienhilfe lässt sich einsetzen, um den Verbleib von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien zu ermöglichen.

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