SPLG

In einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft (SPLG) der outback stiftung lebt eine pädagogische Fachkraft und ggf. deren Familie mit ein oder zwei jungen Menschen gemeinsam in ihrem Haushalt.

Individuelle Betreuungen in Form Sozialpädagogischer Lebensgemeinschaften werden von uns in ländlichen wie städtischen Regionen, hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen angeboten.

Die SPLG wird sowohl als Regel- als auch als Intensivangebot durchgeführt und verfügt über mehrere Abstufungen, die der Betreuungsintensität des Einzelfalls Rechnung tragen. Dies ermöglicht eine passgenaue Ausrichtung gemäß der Betreuungsanforderung des Einzelfalls.

Die SPLG bietet:
- eine zeitlich befristete Hilfe zur Erziehung oder
- eine auf Dauer angelegte Lebensform vom Kleinkindalter bis hin zur Verselbstständigung
- bei Bedarf die Aufnahme auch ab Säuglingsalter

Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage ist SGB VIII/Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 2 Abs. 2 Ziff. 4/5/6 und §§ 27 ff. ( Hilfen zur Erziehung), insbesondere:

§ 34 Heimerziehung
§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfen für junge Volljährige

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften sind dezentraler Bestandteil der outback stiftung als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und damit Teil der stationären Erziehungshilfe. Sie unterliegen dem Betriebserlaubnisverfahren der Landesjugendämter. Rechtlich sind sie dem § 34 SGB VIII zugeordnet (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen).

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